0004 - Beim Runden

  • Fakten:

    • Blau und Gelb segeln mit Wind von Backbord.
    • Blau ist in Luv von Gelb
    • Blau erreicht die Zone. Gelb liegt achteraus, es besteht keine Überlappung.
    • Auf Höhe der Bahnmarke stellt Gelb Überlappung mit Blau her.
    • Blau und Gelb luven langsam.
    • Beim Verlassen der Zone luvt Gelb Blau bis in den Wind.

    Schlussfolgerungen und anwendbare Regeln:

    • Gelb hat Wegerecht, wie in RRS 11 gefordert.
    • Blau hat Bahnmarkenraum, wie in RRS 18.2(b) gefordert
    • Gelb überlappt von klar achteraus RRS 17 anwendbar.
    • Als Gelb und Blau nach dem Passieren der Bahnmarke anfangen zu luven, hört RRS 18.2(b) auf zu gelten, wie in RRS 18.2(d) gefordert.
    • Gelb gibt Blau Raum zum Freihalten, wie von RRS 16.1 gefordert.
    • Blau hält sich von Gelb frei, wie in RRS 11 gefordert.
    • Gelb luvt Blau höher als seinen richtigen Kurs, RRS 17 verletzt.

    Entscheidung:

    • Gelb ist DSQ.
    • Offizieller Beitrag

    Moinsen,


    das liest sich doch prima - ich würde trotzdem gerne ein paar Anmerkungen machen.


    Die Struktur finde ich gut - Deine Fakten sind chronologisch und es haben sich auch keine Schlussfolgerungen eingeschlichen.

    Auch die Schlußfolgerungen sind in Ordnung.


    Allerdings fehlen mir bei den Fakten noch ein paar Dinge - zum Beispiel gibst Du keine Informationen zu Abständen oder dazu, auf welcher Seite die Überlappung hergestellt wird.

    Würde ich versuchen, das Diagramm der Situation nach den Fakten zu zeichnen, hätte ich hier noch ein wenig Informationsbedarf.


    Insofern stehen tatsächlich auch einige Schlußfolgerungen noch auf etwas dünnen Füssen.

    So geht aus den Fakten nicht wirklich hervor, ob Blau sich nach RRS 11 freihält oder nicht - die fehlenden Angaben zum Abstand.


    Bei der Formulierung der Schlußfolgerungen würde ich versuchen, das "hat" durch eine klarere Formulierung zu ersetzen - meinst Du damit, dass zB Blau Bahnmarkenraum nach RRS 18.2(b) zusteht oder meinst Du damit, dass Blau diesen Bahnmarkenraum auch tatsächlich erhält, wie er ihm zusteht?


    Ich würde auch versuchen, mit weniger Schlußfolgerungen auszukommen.

    "Gelb hat Wegerecht, wie in RRS 11 gefordert" zum Beispiel ist im Prinzip eine Doppelung, weil wir diese Schlussfolgerung erst dann brauchen, wenn wir bewerten, ob RRS 11 gebrochen ist oder nicht. Insofern würde für mich die vorletzte Schlußfolgerung "Blau hält sich von Gelb frei..." ausreichen.


    Wenn Du magst, überarbeite Deine Fakten, Schlussfolgerungen und Entscheidung doch nochmal?

  • Hallo,


    vielen Dank für deine Anregungen. Susanne hat unsere Fakten nun noch mal erweitert und die Schlussfolgerungen überarbeitet. Nun sind wir auf deine Einschätzung gespannt, ob es besser geworden ist oder ... ;)


    Fakten:

    • Blau und Gelb segeln auf Backbordschlag.
    • Blau ist in Luv von Gelb
    • Blau erreicht die Zone. Gelb ist ein ½ Rumpflänge klar achteraus.
    • Auf Höhe der Bahnmarke stellt Gelb mit einer Distanz von einer ½ Rumpflänge zwischen der Steuerbordseite von Blau und der Backbordseite von Gelb von klar achteraus eine Überlappung in Lee her.
    • Blau und Gelb luven nach Passieren der Bahnmarke langsam am Wind an. Dabei liegt die Distanz zwischen der Steuerbordseite von Blau und der Backbordseite von Gelb unterhalb einer ½ Rumpflänge.
    • Beim Verlassen der Zone luvt Gelb langsam bis in den Wind.
    • Eine Bootslänge vor dem Verlassen der Zone beginnend luvt Blau mit der Distanz einer ½ Heckbreite zwischen seiner Steuerbordseite und der Backbordseite von Gelb bis in den Wind.

    Schlussfolgerungen und anwendbare Regeln:

    • Blau steht als Boot klar voraus auf gleichem Schlag ohne Überlappung Wegerecht zu. (RRS 12)
    • Blau steht Bahnmarkenraum zu, da er die Zone klar voraus erreicht. (RRS 18.2b)
    • Gelb überlappt von klar achteraus innerhalb eines Abstandes von zwei Rumpflängen in Lee. (RRS 17 anwendbar)
    • Nach passieren der Bahnmarke gilt RRS 18.2b nicht mehr, da Gelb den zustehenden Bahnmarkenraum gegeben hat. Gelb steht ab dann als Leeboot Wegerecht zu. Blau muss sich als Luv-Boot freihalten. (RRS11)
    • Gelb gibt Blau Raum zum Freihalten, wie von RRS 16.1 gefordert.
    • Blau hält sich von Gelb nicht frei, da Gelb als überlappendes Boot bei der Distanz einer ½ Heckbreite zwischen seiner Backbordseite und der Steuerbordseite von Blau seinen Kurs nicht in beide Richtungen ändern kann, ohne dass es sofort zu einer Berührung kommt. (Definition Freihalten verletzt)
    • Gelb luvt bis in den Wind und damit höher als seinen richtigen Kurs. (RRS 17 verletzt)
    • Gelb luvt Blau höher als seinen richtigen Kurs. (RRS 17 verletzt)

    Entscheidung:

    • Gelb ist DSQ. Blau ist DSQ.
    • Offizieller Beitrag

    Oha, ich sehe Deinen Post erst jetzt - oder richtigerweise muss ich wahrscheinlich eher sagen, jetzt fiel er mir wieder ein.

    Sorry für die lange Wartezeit.


    Danke fürs Überarbeiten!


    Die Fakten lesen sich prima, siehe oben - diesmal auch mit Abständen.

    Zwei Abstände würden mir noch fehlen:


    1. Der Abstand zwischen Blau und der Marke beim Runden - wenn wir diesen Abstand kennen und auch wissen, wie weit Blau und Gelb auseinander sind, können wir beurteilen, ob Bahnmarkenraum gegeben wurde oder nicht.


    2. Der minimale Abstand zwischen Gelb und Blau beim Luven. Diesen brauchen wir, um entscheiden zu können, ob sich Blau freihält oder nicht.


    Die Schlussfolgerungen sehen auch so weit prima aus - ich würde in der Praxis dann nur Schlussfolgerungen schreiben, die sich entweder auf verletzte Regeln beziehen oder ansonsten offensichtlich relevant sind.

    Bei Kontakt sollten die Schlussfolgerungen zu RRS 14 zB immer vorhanden sein.


    Nehmt doch für die Schlußfolgerungen nochmal das Preferred Standard Wording zur Hand - liegt in der Filebase:


    raceofficials.de/filebase/index.php?file/61/


    Viele Grüsse

    TTT