Wettfahrtabbruch, wenn bereits Boote durchs Ziel gegangen sind

    • Offizieller Beitrag

    Die Segelanweisungen sehen vor, dass das erste Boot nach spätestens 90 Minuten durchs Ziel gehen muss und Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nachdem das erste Boot durchs Ziel gegangen ist, durchs Ziel gehen, mit DNF gewertet werden.


    Szenario A:

    In Wettfahrt Nr. 2 starten 18 Boote bei regnerischem Wetter und 10-14 Knoten Wind.

    Als die ersten Boote auf die Zielkreuz gehen, nähert sich eine Gewitterwand und der Wind frischt auf.

    Das erste Boot geht nach 73 Minuten durchs Ziel. Nachdem 8 Minuten später das 4. Boot durchs Ziel gegangen ist, misst das Start-/Zielschiff 27 Knoten Wind im Mittel.


    Szenario B:

    In Wettfahrt Nr. 2 starten 18 Boote bei sonnigem Wetter und 6-10 Knoten Wind.

    Als die ersten Boote auf die Zielkreuz gehen, flaut der Wind ab.

    Das erste Boot geht nach 73 Minuten durchs Ziel. Nachdem 8 Minuten später das 4. Boot durchs Ziel gegangen ist, misst das Start-/Zielschiff 0,8 Knoten Wind im Mittel.


    Ihr seid der Wettfahrtleiter.


    1. Würdet ihr die Wettfahrt abbrechen?

    2. Was gilt es zu beachten?


    Falls ihr die Wettfahrt abbrecht:

    3. Wie sind die Boote zu werten?

    4. Welche Nummer hat die nächste gestartete Wettfahrt?

  • Also, 27 kts Wind >25 gem. Richtlinie abzubrechen.

    Ob: kommt auf Bootsklasse/Erfahrung/Event an... Grundsätzlich ja - wegen der Gewitterwand potential zu mehr Wind, safety first!



    Abwägen muss man gem. WR 32. 1


    Jetzt kommt WR35, zweiter Halbsatz nach einem Komma: Abbruch..


    Somit sind die Boote 1-4 nach WR35 raus.


    Ich finde es unglücklich den Fall nicht explizit zu beschreiben, es in einem Halbsatz zu "spendieren", dann der Sprung von 32 zu 35 (darauf muss man erstmal kommen, da die Überschrift von 35 etwas anderes sagt) ... Die Richtlinie diesen Fall nicht beschreibt und kein Case verfügbar ist.


    Mglw. ist die Fragestellung auch einfach zu einfach - who knows


    VG,

    Jan

  • Hallo TTT ,

    Hallo Thorsten,


    folgendes Problem kam aus der Diksussion WR32:

    Wenn jedoch ein Boot die Bahn abgesegelt hat und innerhalb

    eines evtl. vorgegebenen Zeitlimits durch das Ziel gegangen ist, darf das

    Wettfahrtkomitee die Wettfahrt nicht abbrechen, ohne die Konsequenzen für alle

    Boote in dieser Wettfahrt oder Wettfahrtserie abzuwägen.


    => Konsequenzen abzuwägen...

    Möglichkeit 1: Die nicht mehr gewerteten sind mit DNF raus und 1-4 werden gewertet

    Möglichkeit 2: Alle werden mit DNF gewertet

    ==> Die Konsequenzen sind nicht näher beschrieben (weder in WR, Richtlinien, Cases)


    Dann der Sprung zu 35


    35 Zeitlimit und Wertung

    Wenn ein Boot die Bahn gemäß Regel 28 absegelt und innerhalb des evtl. vorgegebenen

    Zeitlimits durchs Ziel geht, müssen alle Boote, die durch das Ziel gehen,

    ihren Zieldurchgangsplätzen entsprechend gewertet werden, außer die Wettfahrt

    wird abgebrochen. Wenn kein Boot innerhalb des Zeitlimits durchs Ziel geht,

    muss das Wettfahrtkomitee die Wettfahrt abbrechen.


    Interpretation: 1-4 sind im Zeitlimit durch das Ziel gegangen -> sie sind gewertet und sind nicht mehr in der Wettfahrt befindlich.

    …. dann Komma (2. Halbsatz)

    außer die Wettfahrt wird abgebrochen.

    Kann logisch nur noch für die gelten, die in der Wettfahrt befindlich sind (1-4 sind ja schon am Steg).


    Möglichkeit 1: Die noch in der Wettfahrt befindlichen Boote (5-XX) DNF, da 1-4 schon im Ziel sind (nicht mehr in Wettfahrt befindlich)

    Möglichkeit 2: Wertung der Zeildurchgansplätze wird aufgehoben, da abgebrochen



    Wie schon oben geschrieben:

    "Konsequenzen" in WR32 -> was heißt das? Ich würde erwarten, dass die WR sich hier eindeutig äußert. ==> Ein versteckter Nebensatz in WR35 ist ungünstig (ich käme nicht darauf hier Konsequenzen zu suchen).

    Der in WR35 beschriebene Nebensatz lässt auch wieder Interpretationsspielraum (leider).


    Nach den Telefonaten / Diskussionen ist zumindest das Bild etwas klarer geworden. Der "normale Offizielle"/Regattasegler mag hierrüber dennoch stolpern (wie ich am Samstag auch).


    Ich würde begrüßen wenn der "Fall" in den Richtlinien für WK konkret beschrieben wäre/ist.

    Schließlich wollen wir mit den Richtlinien die Durchführung "standardisieren/verbessern". Ergo wäre diese Richtlinie dafür sehr gut geeignet.


    VG,

    Jan

  • JanRischard Einige Denkanstöße...

    • Offizieller Beitrag

    Ich versuche mal, noch ein paar weitere Denkanstöße zu geben.


    Ich glaube "Konsequenzen" in RRS 32.1 bezieht sich auch eher auf die Ergebnislisten, also auf den Gedanken der Fairneß gegenüber allen Teilnehmern.



    Als Ergänzung würde ich gerne mit der Definition "Abbruch" und RRS 90.3(a) noch zwei weitere Regeln ins Spiel bringen.

  • JanRischard und noch ein paar Anmerkungen...

  • fabianbach

    TTT

    Danke für den Tipp zu 90.3a …. (wer kommt darauf nach 32.1,35 noch in 90.3 zu suchen? ;D … und dann noch unter der Überschrift "Wettfahrtkomittee, Segelanweisung, Wertung"


    Ich/Wir haben alle vergebens im Teil 3 - Durchführung einer Wettfahrt auf Indizien gesucht.

    Mit den "Konsequenzen", wie sie in WR 32.1 benannt werden sind die Konsequenzen gemeint, die der Abbruch auf die Fairness gegenüber den Booten hat - sowohl derjenigen, die noch nicht durch das Ziel gegangen sind, als auch derjenigen, die bereits durch das Ziel gegeangen sind.

    Schon klar. Einen beißen die Hunde... darauf sind wir gekommen - aber wer sind die Hunde? Deshalb haben wir weiter gesucht....


    WR 35 geht auf keine Konsequenzen diesbezüglich ein. Richtig.

    Die Konsequenz in Bezug auf die Wertung der Boote in der abgebrochenen Wettfahrt ist in der WR eindeutig. Echt?!?

    Wenn ein Boot die Bahn gemäß Regel 28 absegelt und innerhalb des evtl. vorgegebenen

    Zeitlimits durchs Ziel geht, müssen alle Boote, die durch das Ziel gehen,

    ihren Zieldurchgangsplätzen entsprechend gewertet werden

    Verstanden... eine ganz normale Wertung (alles i.O. für die ersten Schiffe im Ziel)

    , außer die Wettfahrt

    wird abgebrochen.

    Ja, die nach dem Abbruch ins Ziel einlaufenden Schiffe können nicht gewertet werden, da die WFT abgebrochen ist. Ergo: Die Hunde wäre die potentiellen Zieleinläufer nach Abbruch - hätten einfach nur schneller segeln müssen.


    By the way: Die Suchfunktion im PDF nach "Abbruch" führt auch nicht zu 90.3

    Jetzt mit dem Verweis auf 90.3 sind die bereits ins Ziel gefahrenen Schiffe die "Hunde".

    ... Eine Wettfahrt muss gewertet werden, falls sie nicht abgebrochen wird




    Vorschlag:

    Die WR werden wir für mich Jan Rischard nicht verständlich anpassen können (zusammenfassen von Themen) - es wird immer ein Sprung zu weiteren Regeln geben


    Daher: Richtlinien mit Anhängen erweitern...

    Abbruch einer Wettfahrt -> auf was ist zu achten...

    Der WFL kann sich die Anhänge ausdrucken und mit auf das Schiff nehmen und im Zweifelsfall nachschlagen - es gibt glaube ich nur eine Handvoll Situationen in denen solch ein Anhang notwendig ist/wäre.

  • Ich glaube nicht, dass mehrere Anhänge zu den Richtlinien zielführend sind - wo sollte man anfangen und wo sollte man aufhören? Am Ende müsste man der Vollständigkeit halber bestimmt ein gutes Dutzend Anhänge erstellen.


    Das Ergebnis wäre, dass das Dokument so lang werden würde, dass es wieder keiner lesen würde. Stattdessen sollte sich jeder ggf. selbst die Übersichten erstellen, die er für sich braucht. Die Basics wie Abbruch, Wiedergutmachung und Wertung sollten dabei aber eigentlich soweit bekannt sein, dass man es auf dem Wasser nicht zwingend nachlesen muss - das sollte das Ziel unserer Ausbildung sein :saint:

    • Offizieller Beitrag

    Jan, wenn ich Dich richtig verstehe, gehst Du davon aus, dass die ersten 4 Boote eine Wertung in der Wettfahrt haben, weil sie vor dem Abbruch im Ziel waren.

    Das stimmt aber so nicht, bitte hierzu auch die Definition "Abbruch" nochmal lesen.


    Eine abgebrochene Wettfahrt existiert nicht und kann daher auch nicht gewertet werden.

    Daher werden die Boote 1-4 in der Regel schlechte Laune haben und ggf Wiedergutmachung verlangen - mit ein Grund dafür, dass vor dem Abbruch die Konsequenzen eines Abbruchs bedacht werden müssen.

  • JanRischard

    Ja - die WR ist in Bezug auf die Wertung einer abgebrochenen Wettfahrt eindeutig. Siehe dazu auch WR Definition "Abbruch": "Eine Wettfahrt, die vom WK oder PK abgebrochen wird ist ungültig, kann aber erneut gesegelt werden."

    D.h. ein Boot bekommt in einer abgebrochenen Wettfahrt KEINE Wertung. Und zwar völlig egal, ob zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits Boote durch das Ziel gegangen sind oder nicht. Oder ob bereits alle Boote durch das Ziel gegangen sind und die Wettfahrt beendet haben. Ein WK oder PK kann ja eine Wettfahrt theoretisch auch noch Tage/Wochen/Monate/Jahre nach der Regatta abbrechen.

    Wenn du es so willst, hat diese Wettfahrt nicht stattgefunden - mal etwas flappsig ausgedrückt. Sie kann erneut gesegelt werden, was aber Auswirkungen auf Wertungen der "neu gesegelten" Wettfahrt haben kann (siehe z.B. WR 30.3 oder 30.4).


    WR 35 stellt nur klar, dass jedes Boot immer eine Wertung erhält, sofern es die dort beschriebenen Bedingungen erfüllt (Defintion Zieldurchgang usw.). Ausser die Wf wird abgebrochen. In diesem Fall erhält ein Boot eben keine Wertung, da die Wettfahrt nach der Definition "Abbruch" eben ungültig ist.

    WR 90.3 ergänzt in Bezug auf die Wertung WR 35 lediglich, sagt aber auch nochmals, dass im Falle eines Abbruchs die abgebrochene Wettfahrt nicht zu werten ist. Insofern untersützt die Regel selbstverständlich die Definition "Abbruch".

    WR 32.1 besagt, dass das WK eine Wettfahrt grundsätzlich JEDERZEIT abbrechen kann. Für den Fall, dass bereits Boote durch das Ziel gegangen sind muss das WK jedoch die Konsequenzen dieser Handlung für alle Boote abwägen. D.h. ist es für alle Boote die fairste Lösung? Ist es die sicherste Lösung? Gibt es Alternativen?

    Der Abbruch einer Wettfahrt, nachdem bereits Boote durch das Ziel gegangen sind, ist immer das absolute Worst-Case-Szenario. D.h. es solte nur angewendet werden, wenn es die Sicherheit der Boote gewährleistet oder wenn während der Wettfahrt so unfaire Bedingungen geherrscht haben, dass es in der Nachbetrachtung die fairste Variante für ALLE ist, die Wettfahrt abzubrechen und (nach Möglichkeit) erneut zu segeln.



  • Alles verstanden, siehe #8!

    Mir ging es eher darum den Verlauf der Diskussion(en) aufzugreifen.

    Ich denke die WR-Diskussion kann jetzt geschlossen werden.


    Erschreckend war für mich ist/war:

    100% Unsicherheitsquote der Teilnehmer!


    Jetzt wäre ich gerne mal Mäuschen in anderen LSV … wie dort das "Ergebnis" ausfallen würde.

    1. Möglichkeit: NUR die Hessen sind zu doof -> Wir müssen nachschulen

    2. Möglichkeit: Ausbildungsdefizit über alle LSV -> Lösung: Thema nächste Multipl.Seminar 2020

    3. Möglichkeit: Zu verschachtelte Regeln -> Lösung: Anhang in den Richtlinien -> siehe #8


    Außer finn.mrugalla ist bisher keiner auf den Vorschlag eingegangen.


    Es mag durchaus sein, dass das für euch erfahrene alles (immer) glasklar ist ( TTT, fabianbach) - jedoch für den 1 x pro Jahr WFL im Rahmen einer RR am Binnensee - mglw. nicht.

    Der daraus resultierende Frust bei Seglern/Offiziellen/Ausrichter ist leider vorprogrammiert.

    Entweder wird nicht abgebrochen, es wird abgebrochen u. falsch gewertet,... "Schweinerennen"

    Eine Lizenzprüfung hilft nicht weiter, da diese Frage nicht im Prüfungsbogen gestellt wird.


    Ich komme zurück zum Multipl. Serminar 2019 FFM: Was sind die eigentlichen Probleme der "Basis" und was können wir dagegen machen...


    Ab jetzt verlasse ich diesen Chat - gerne telefonisch...


    VG,

    Jan

  • ...das ist genau ein Teil des Problems: Wenn man nur einmal im Jahr als Wettfahrtleiter bei einer RR tätig wird und sich ansonsten nicht mit der Materie befasst, dann ist es m.E. einfach unmöglich, dass man genug weiß und ausreichend Routine hat. Dafür ist die ganze Angelegenheit einfach zu komplex und hinterher wissen es dann immer alle besser :P


    Deshalb ist - so wie Thorsten geschrieben hat - Eigeninitiative geboten und es sollten u.a. die Fortbildungsangebote wahrgenommen werden. Es ist nämlich ebenfalls unmöglich, alles, was man für die Praxis wirklich braucht, in einem einzigen WL bzw. SR Grundseminar oder Aufbauseminar zu vermitteln. Das muss man den Seminarteilnehmern von Anfang an mit auf den Weg geben!


    Bezogen auf das vorliegende inhaltlich Problem hätte ich allerdings gesagt, dass es sich dabei nicht um eine Spezialmaterie für Fortgeschrittene handelt. Stattdessen ist das m.E. etwas, das ein regionaler WL m.E. wissen sollte und ein nationaler WL wissen muss. Da ich aber nur SR ausbilde und nicht WL, sind fabianbach und SGiesen sicher die perfekten Ansprechpartner, um beurteilen zu können, ob ggf. die Ausbildungsinhalte angepasst werden müssen :/:S

  • JanRischard

    Ich hoffe, sowohl TTT als auch ich selber haben dir mit entsprechenden Regelhinweisen, Defintionen aber auch mit einem Blick in die Richtlinien Tipps für die Lösung deiner offenen Fragen geben, dir weiterhelfen und deine Fragen beantworten können. Dabei war es uns wichtig, dir nicht nur zu schreiben "wie es ist", sondern dir zu helfen, dir selber eine Lösung zu erarbeiten, die du dann auch in den Seminaren vermitteln kannst.


    Und auch ich, ebenso wie TTT als auch finn.mrugalla , halte eine Anpassung der Richtlinien für nicht angebracht oder notwendig. Die WR sind aus meiner Sicht sehr eindeutig in Bezug auf den Abbruch einer Wettfahrt - auch die Richtinien beschäftigen sich ausführlich in Absatz 14 damit. Diese Inhalte müssen aber selbstverständlich in den Ausbildungen auch entsprechend vermittelt werden, damit es eben nicht zu den von dir beschriebenen Irritationen kommt.


    Hier noch Musterlösungen für die dargestellten Szenarien:


    Szenario A:

    Das Auffrischen des Windes auf 27 Knoten im Mittel auf dem letzten bzw. vorletzten Schenkel ist gemäß Richtlinie kein grundsätzliches Problem (Richtlinie 14.5) – sofern die Sicherheit der Boote gewährleistet werden kann. Dies ist bei diesem Szenario jedoch die entscheidende Frage: dabei spielt auch die Entfernung zum Hafen, die Lage des Hafens im Verhältnis zum Wettfahrtgebiet, die Größe des Reviers, die Anzahl an Sicherungsbooten und natürlich die Bootsklasse sowie die Leistungsdichte der TN eine Rolle. Und natürlich auch, wie schnell sich das Gewitter nähert.


    Die ersten Boote, die bereits durch das Ziel gegangen sind, sollten mit AP/Hotel oder AP/Alpha (je nach Tagessituation) in den Hafen bzw. an Land geschickt werden. Jetzt hängt es davon ab: Wie lange benötigen die restlichen 14 Boote, bis sie durch das Ziel gehen werden? Wenn das WK aufgrund der äußeren Bedingungen die Sicherheit weiterhin sicherstellen kann, sollten die restlichen Boote durchs Ziel gehen und anschließend, wie bereits die anderen Boote, in den Hafen segeln. Dies ist aber u.a. von den zuvor oben genannten Rahmenbedingungen abhängig.

    Kann das WK die Sicherheit für die folgenden 14 Boote NICHT sicherstellen, muss/sollte das WK die Wettfahrt mit November/Hotel oder November/Alpha abbrechen. Dabei muss es zuvor gemäß WR 32.1 die Konsequenzen für ALLE Boote abwägen – also auch für diejenigen Boote, die bereits durch das Ziel gegangen sind. Da hier die Sicherheit der verbleibenden 14 Boote an erster Stelle stehen wird, wäre diese Abwägung zugunsten der Sicherheit eindeutig und würde die der bereits durch das Ziel gegangenen Boote überwiegen. Bei einem Abbruch ist die Wettfahrt ungültig, die Wertungen der bereits durch das Ziel gegangenen Boote wäre „aufgehoben“, d.h. alle Boote erhalten keine Wertung.


    Die Wettfahrt kann in diesem Fall später am Tag oder am nächsten Tag neu gesegelt werden. In diesem Fall erhält die neu zu segelnde Wettfahrt die gleiche Nummer, wie die zuvor abgebrochene Wettfahrt. Sollten in der abgebrochenen Wettfahrt Boote nach WR 30.3 disqualifiziert worden sein, entfällt diese Disqualifikation in der neu zu segelnden Wettfahrt und die Boote dürfen daran teilnehmen und werden entsprechend ihrem Zieldurchgang gewertet. Sollten in der abgebrochenen Wettfahrt Boote nach WR 30.4 disqualifiziert worden sein, dürfen diese Boote an der neu zu segelnde Wettfahrt nicht teilnehmen. Die Segelnummern sind entsprechend vor dem Ankündigungssignal zu veröffentlichen – im genannten Szenario (AP/Hotel oder AP/Alpha) an der Tafel für Bekanntmachungen an Land.

    Szenario B:

    Nein, die Wettfahrt wird nicht abgebrochen.

    WR 32.1 erfordert vom WK vor dem Abbruch einer Wettfahrt die Abwägung der Konsequenzen für ALLE Boote, d.h. auch für die Boote, die bereits durch das Ziel gegangen sind. Im beschriebenen Szenario spielen Sicherheitsbedenken keine Rolle. Ein Abbruch wäre demzufolge unfair gegenüber den Booten, die bereits durch das Ziel gegangen sind ("wären die anderen Boote eben schneller gesegelt..."). D.h. das Wettfahrtkomitee wartet bis zum Ablauf des Ziel-Zeitfensters und wertet alle Boote, die bis dorthin nicht durch das Ziel gegangen sind als DNF (gemäß der Änderung WR 35, A4 und A5 aus den Mustersegelanweisungen).

    Siehe dazu auch Richtlinie 14.3

  • Ist zwar ein alter Thread, aber eine Frage hätte ich zu einer Abwandlung von Szenario A:


    Man hat ein sehr großes Feld mit stark abweichender Leistungsdichte. Das letztes Boote liegt weit abgeschlagen zurück. Als klassische Beispiele: Ein Opti-B-Einsteiger, der seiner ersten Regatta segelt, oder ein unerfahrener Einsteiger, der sich mal bei einer Yardstick-Regatta im eigenen Club ausprobieren möchte.

    Alle Boote sind bereits im Ziel bis auf besagter Nachzügler. Jetzt frischt der Wind sehr stark auf und die Sicherheit für diesen einen Teilnehmer kann nicht mehr gewährleistet werden, wenn er nicht zeitnah beginnt in den Hafen

    zu fahren.


    Ideal wäre es, wenn der Teilnehmer von sich aus aufgibt oder man ihn irgendwie dazu bewegen kann aufzugeben um die Wertung für den Rest des Feldes zu sichern. Angenommen der Teilnehmer möchte aber unbedingt seine Wettfahrt zu Ende segeln (weil stur, unerfahren, DNF-Allergie,...), gibt es irgendeine Möglichkeit wie ich für ihn die Wettfahrt möglichst fair "beenden kann" ohne die gesamte Wettfahrt wegen Sicherheitsbedenken abbrechen zu "müssen"? Zwar gibt es WR4 wonach er selbst fürs Fortsetzen verantwortlich wäre, aber gerade beim Opti-Kind-Beispiel würde ich definitiv eher abbrechen als darauf zu pochen.


    2 Ideen dazu:

    1.) Ich schließe das Ziel, sag dem Teilnehmer die Wettfahrt sei zu Ende und beantrage dann Wiedergutmachung (mit Einsetzung aufn letzten Platz) für ihn, mit der Begründung, dass ich das Ziel zu früh geschlossen habe.

    Das wäre wohl ein Ansatz wo sich kein Teilnehmer beschweren würde, aber regelkonform wird das wohl kaum sein, da ich als Wettfahrtleiter ja bewusst das Zeitlimit/Regeln missachte.


    2.) Ich breche ab und beantrage Wiedergutmachung fürs gesamte Feld (mit Platzierungen wie Zieldurchgang + letzter Platz für den Sturkopf), weil ein Abbruch für ein einzelnes Boot gegenüber den anderen z.B. 99 Booten unfair ist. Bekommt man den Abbruch da als "unsachgemäße Handlung" nach WR62 durch?


    Gibt es überhaupt eine saubere Lösung für dieses - zugegeben etwas konstruierte - Beispiel?

    • Offizieller Beitrag

    So abwegig ist das Szenario doch gar nicht - kommt so oder in anderer Form praktisch jedes Wochenende vor.


    Aus diesem Grund sehen viele Segelanweisungen ein Zeitfenster nach dem Zieldurchgang des ersten Bootes vor, innerhalb dessen durchs Ziel gegangen werden muss.

    Wer nicht innerhalb des Zeitfensters durchs Ziel geht, wird ohne Anhörung DNF gewertet.

    So kann man das Ziel abbauen und den einzelnen Segler einsammeln ;)

  • Wohin meine Frage gehen sollte, war eher ob und was für Optionen man innerhalb des Zeitfensters noch hat.


    Beispielszenario:

    Prognostiziertes Gewitter 1,5h nachdem man mit den Zieldurchgang des ersten rechnet. Man entschließt sich, dass das knapp ausreicht die Wettfahrt noch zu beenden. Das erste Boot geht ins Ziel und löst das Zeitfenster aus.

    Innerhalb von 10 Minuten geht der Großteil des Feldes durchs Ziel. Auf der Bahn sind jetzt noch 1-2 Boote, die die verbleibenden 20 Minuten vom Zeitlimit gut ausreizen würden.

    Dann bemerkt man, dass man sich völlig verschätzt hat und das Gewitter ca. doppelt so schneller zieht. Der Zeitpuffer, den man in den 1,5h einkalkuliert hatte, ist komplett weg.

    Wenn die Nachzügler noch 20 Minuten ihre Wettfahrt zuende segeln, könnte das Gewitter sie aufn Weg in den Hafen schon erwischen, wenn sie aber aufgeben und direkt in den Hafen segeln passt es.

    Hat man innerhalb dieser 20 Minuten jetzt nur die Wahl zwischen Abbruch (um die Nachzügler 20 Minuten eher im Hafen zu haben) und "Zeitlimit aussitzen und hoffen dass es gut geht" oder gibt es eine dritte Option?


    Dass die Kalkulation etwas knapp ist und man lieber rechtzeitig abbrechen sollte, wenn die 20 Minuten entscheidend sind, ist klar, aber angenommen man landet dummerweise in so einer Situation...

  • Hallo Marcel,

    das Wettfahrtkomitee hat keine dritte Option - gemäß der Regeln hat das WK in deinem beschriebenen Szenario nur zwei: Das Abwarten des Zielzeitfensters oder das Abbrechen der Wettfahrt. Andere Möglichkeiten, die den Regeln entsprechen, sehe ich nicht.
    Es kommt aber eben auch sehr auf die Situation, die äusseren Bedingungen und das Revier an. Bei einer Kinder-/Jugendregatta o.ä. wäre in deinem Szenario der Fehler des Wettfahrtkomitees gewesen, ggf. die Wettfahrt nicht schon viel früher abzubrechen. Bei einer Yardstickregatta mit erwachsenen Teilnehmenden beispielsweise käme es auch darauf an, ob du, trotz Gewitters, die Sicherheit des Boots (und deines Teams) bei der Fahrt in den Hafen gewährlseiten kannst - hast du genügend Sicherungsboote usw.?
    Grundsätzlich wurde in deinem beschriebenen Szenario vom WK nicht sehr vorausschauend gehandelt. Um sicher zu gehen hätte das WK die Bahn ändern (kürzere, letzte Schenkel) oder im Zweifel auch an einer Rundungsbahnmarke abkürzen können/müssen.