Mannschaftswechsel

  • Mannschaftswechsel

    Seit diesem Jahr gelten die Ordnungen für Regatten. Aus Seglersicht habe ich insbesondere die sehr einreduzierte Ranglistenordnung mit einiger Begeisterung aufgenommen – und bin da nicht der einzige. (Entdecke die Möglichkeiten…)


    Hier mal ein aktuelles Feedback aus Schiedsrichtersicht:


    Bei einer höherwertigen Veranstaltung erhebt Boot A den Vorwurf an Boot B, dass dies mit einem Wechsel der Positionen von Steuermann und Vorschoter einen Regelverstoß begangen hat.


    Vorbildlicherweise wird durch Boot A in diesem Protest auch die aus seiner Sicht anzuwendende Regel angeführt:


    Ordnungsvorschriften Regattasegeln, Meisterschaftsordnung Pkt. 12.2;

    „Der Ersatz von Steuerleuten ist ausgeschlossen.“


    Nun wurde also eine Anhörung anberaumt und die Fakten eingesammelt, Kurz:

    "Ja der Positionswechsel innerhalb der Mannschaft hat stattgefunden".


    Für die Recherche der anzuwendenden Regeln und den Schlussfolgerungen haben wir uns dann den Parteien gegenüber etwas Zeit ausbedungen. Jeder hatte es nun doch noch unterschwellig im Kopf, zu „sowas“ (siehe Vorwurf) schon mal detailliertere Regelungen gelesen zu haben. Also unterhalb der Ebene der WR 46, 75.



    Etwas zu finden war dann zuallererst in der SA, welcher für diese Veranstaltung zwingend die Muster-Segelanweisung des DSV zugrunde zu legen war.

    (Gemäß der Ordnungen für Regatten, gültig ab 1.01.24; Meisterschaftsordnung Pkt.5)


    Hier der Text des Musterdokumentes:


    20 [DP] ERSETZEN VON BESATZUNG UND AUSRÜSTUNG

    20.1 Das Ersetzen von Teilnehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des

    Wettfahrtkomitees gestattet. Das Ersetzen von Steuerleuten ist ausgeschlossen.


    Letztlich wurde dann hierauf die Entscheidung begründet, konkret auf dem Wort „Ersetzen“.

    Die unter dem Begriff „Steuerleute“ gemeldete Person befand sich die ganze Wettfahrt über an Bord.


    Entscheidung: Boot B hat keine Regel verletzt.


    Allerdings bleiben Fragen oder eine Anregung offen.

    Das was wir (oder ab jetzt besser „ich“) da oben unterschwellig im Kopf hatte, ist in der

    Wettsegelordnung der Ordnungsvorschriften Regattasegeln in Punkt 2 Definitionen:

    2.4 Schiffsführer,

    2.5 Steuermann,

    2.6 Mannschaft

    geregelt (worden).


    Mit den Ordnungen für Regatten, gültig ab 1.01.24 ist nun aus meiner Sicht dem 2.Satz Pkt.20.1 der Mustersegelanweisung buchstäblich der Boden unter den Füßen weggezogen worden.


    In der Musterausschreibung sind weitergehende Verantwortlichkeiten mit dem Begriff Schiffsführer verbunden, so das von dort heraus eine Brücke zu den Regeln (WR46) zu schlagen wäre…


    Gruß Uwe