WR Teil 1 und Teil 2 (Dienstag, 10. November 2020, 20:00 - 22:00)

Date

WR Teil 1 und Teil 2

Tue, Nov 10th 2020, 8:00 pm-10:00 pm

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  • Wie versprochen hier die erste Grafik bezüglich Regel 18.

    pasted-from-clipboard.png


    Das gelbe Boot ist beim Erreichen der Zone (Position 1) klar voraus, so dass Regel 18.2(b) Anwendung findet und Gelb Anspruch auf Bahnmarken-Raum hat.

    In Position 2 und Position 3 segelt das gelbe Boot innerhalb seines Bahnmarken-Raums und das blaue Boot gibt Bahnmarken-Raum.

    In Position 4 wurde Gelb der Raum gegeben, um zur Bahnmarke zu segeln, der Raum, um die Bahnmarke zu runden, wie es zum Absegeln der Bahn erforderlich ist sowie der Raum, um die Bahnmarke auf der vorgegebenen Seite zu lassen. Gemäß Regel 18.2(d) gelten die Regeln 18.2(b) und (c) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr, so dass Gelb keinen Anspruch mehr auf Bahnmarken-Raum hat. Gleichzeitig hat Blau aber eine Überlappung zu Gelb hergestellt.

    Da Regel 18.2(a) aber weiterhin gilt, erlangt das blaue Boot exakt in diesem Zeitpunkt Anspruch auf Bahnmarken-Raum erlangt, da Blau innenliegendes Boot zu Gelb ist und die Boote überlappen.

    Damit muss Gelb dem blauen Boot am Ende die Innenposition überlassen und Bahnmarken-Raum geben. Dies war von den Verfassern von Regel 18 nicht beabsichtigt.


    Mit der Änderung in Regel 18, d.h. Einfügen eines Satzes in Regel 18.1 wie folgt "Regel 18 gilt nicht mehr zwischen Booten, wenn Bahnmarken-Raum gegeben wurde" und Streichung von "... dieser Bahnmarken-Raum gegeben wurde ..." in Regel 18.2(d) wurde dieses Problem behoben, da Blau keinen Bahnmarken-Raum erlangt. Da die Regeln des Teil 2 Abschnitt A weiter gelten, muss sich das blaue Boot zunächst nach Regel 12 und in Position 4 nach Regel 11 freihalten.

  • Redaktionelles: Der letzte Absatz (= Satz) kommt mir etwas verunglückt / unvollständig vor.


    Aber: Herzlichen Dank für die Erläuterung!

  • Hallo Harald,


    danke für den Hinweis. Da ist irgendwie ein Teil des Beitrags abhanden gekommen.

  • Hier nun auch das lang erwartete Beispiel zu einer Regelsituation an der Luvbahnmarke.

    pasted-from-clipboard.png

    Kurz zur Situation:

    Das gelbe Boot erreicht die Zone klar voraus und hat aus diesem Grund Anspruch auf Bahnmarken-Raum.

    Die Frage ist, ob das gelbe Boot mit seiner Halse zwischen Position 4 und 5 gegen eine (oder mehrere) Regel(n) verstößt oder ob aufgrund der neuen Definition "Absegeln der Bahn" und der geänderten Definition "Bahnmarken-Raum" Blau in Position 5 weiterhin verpflichtet ist dem gelben Boot Bahnmarken-Raum zu geben.


    Sail the Course

    A boat sails the course provided that a string representing her track from the time she begins to approach the starting line from its prestart side to start until she finishes, when drawn taut,

    (a) passes each mark of the course for the race on the required side and inthe correct order,

    (b) touches each mark designated in the sailing instructions to be a rounding mark, and

    (c) passes between the marks of a gate from the direction of the course from the previous mark.


    Mark-Room

    Room for a boat to leave a mark on the required side. Also,

    (a) room to sail to the mark when her proper course is to sail close to it, and

    (b) room to round or pass the mark as necessary to sail the course without touching the mark.

    However, mark-room for a boat does not include room to tack unless she is overlapped inside and to windward of the boat required to give mark-room and she would be fetching the mark after her tack.

  • Die Frage ist gut.


    Denkbar wäre ein Verstoß von Gelb gegen Regel 11 (vor der Halse) und gegen Regel 10 (nach der Halse). Ab der Überlappung (Position 4) kommt ein Verstoß gegen Regel 16.1 wohl deshalb nicht in Betracht, weil Gelb kein Wegerecht (mehr) hat (vgl. Abschnitt A Vorbemerkung Satz 1).


    Die "Handlungen" von Blau sind jedoch durch Regel 18 "eingeschränkt"(Abschnitt A Vorbemerkung Satz 2). Blau muss Gelb Bahnmarken-Raum geben (18.2 (b) Satz 2), seit Gelb in der Zone ist (18.1 Satz 1). Bahnmarken-Raum ist der Raum für ein Boot, um eine Bahnmarke auf der vorgeschriebenen Seite "zu lassen" (Definition Bahnmarken-Raum Satz 1, im Englischen "to leave a mark" im Deutschen daher wohl eher zu passieren und/oder sogar zu verlassen). Nach der neuen Fassung gilt Regel 18 nicht mehr, wenn Bahnmarken-Raum gegeben worden ist (18.1 Satz 3).


    (Hier ist die bisherige deutsche Übersetzung meines Erachtens hinsichtlich der Zeitform nicht ganz korrekt, wenn es heißt wenn …Bahnmarken-Raum gegeben wurde". Denn im englischen heißt es "... has been given".)

    Nach meinem Verständnis ist von Blau erst dann (vollständig) Bahnmarken-Raum gegeben worden, wenn Bahnmarken-Raum von Gelb endet. (Hier beißt sich die Katze (das Regelwerk) selbst in den Schwanz.)


    Zum Bahnmarken-Raum gehört auch der Raum, um die Bahnmarke zu runden oder zu passieren, soweit dieser zum Absegeln des Kurses ohne Berührung der Bahnmarke erforderlich ist (Definition Bahnmarken-Raum Satz 2 (b) Englisch: "as necessary"). Hier kommt also nicht der richtige Kurs ins Spiel, sondern die Frage der Erforderlichkeit.


    Eine Antwort auf die Eingangsfrage ist daher einmal mehr typischerweise wie die von einem Juristen: Es kommt darauf an!


    Wenn es nach alledem zum Absegeln des Kurses erforderlich ist, an der Luvtonne abzufallen und zu halsen, dann umfasst der Bahnmarken-Raum von Gelb auch das Abfallen, die Halse bzw. das anschließende Weitersegeln mit Wind vom Backbord, bis Gelb die Bahnmarke achteraus hat. Ist das Abfallen und/oder die Halse dagegen zum Absegeln des Kurses nicht erforderlich, hat Gelb für das anschließende Weitersegeln kein Bahnmarken-Raum mehr, sodass Regel 18 nicht mehr gilt. Hierzu sind vielleicht auch andere Ansichten vertretbar.


    Streitig könnte auch sein, wonach die Frage der Erforderlichkeit zu beantworten ist. Da es um die Erforderlichkeit im Zusammenhang mit dem Absegeln des Kurses geht (Definition Mark-Room "as necessary to sail the course") und dieses Absegeln des Kurses mit der um die Bahnmarken strafgezogenen Schnur definiert wird, sollte meines Erachtens hiernach auch die Frage der Erforderlichkeit einer Halse an der Luvboje beantwortet werden. In der Skizze oben hängt die Antwort folglich von der Lage der nächsten Bahnmarke ab.


    Der Fall wird daher zur erneuten Anhörung und ergänzenden Feststellung des Sachverhalts an das Protestkomitee zurückgegeben.

  • für mich als WL und auch Teinehmer ist die Situation eindeutig. Als Teilnehmer würde ich niemals innen reinfahren, wenn mein Kontrahent vor mir in die Zone einfährt und damit Bahnmarken Raum erlangt. Dies beinhaltet selbstverständlich auch das Runden der Bahnmarke. H.Woldrich