• Servus miteinander,

    ich grüble derzeit über der Frage, ob ich für die Regatten einen unterschriebenen Haftungsausschluss lediglich vom Skipper oder auch von jedem Mannschaftsmitglied benötige. Manage2Sail verpflichtet in der Meldung nur den Skipper und das Standardformular ebenso. 4.4. der Regeln besagt zwar, dass der Verantwortliche alle Mitsegler über die Regeln aufzuklären hat. Ob Dies den Haftungsausschluss einschließt, bezweifle ich jedoch. Des Weiteren grüble ich darüber, wie ich den Skipper verpflichte, keinen Segler mitzunehmen, der keine Erklärung zum Haftungsausschluss unterschrieben hat. Besser im Text der Ausschreibung oder in seiner Erklärung zum Haftungssausschluss? In der Standardvorlage in Manage2Sail findet sich leider hierzu nix.

    Besten Dank im Voraus

    Tom

  • Hallo Tom,


    die von dir aufgeworfene Problematik der Haftung bzw. des Haftungsausschlusses ist weniger ein Frage der WR sondern viel mehr ein rechtlicher Aspekt der Veranstaltung.


    Abgesehen von den sehr offenen Regeln in WR 3 und 4 machen die WR insoweit keine spezifischen Vorgaben. Diese kann stattdessen jeder Veranstalter im Sinne von WR 89.1 im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen festlegen. Die DSV Musterausschreibung enthält insoweit einen Vorschlag, der für die Vereine jedoch nicht verbindlich ist und von dem selbstverständlich nach eigenem Ermessen abgewichen werden darf. Es entzieht sich leider meiner Kenntnis, ob der Textbaustein bei manage2sail deckungsgleich mit diesem ist.


    In Ziffer 20.1 der DSV Musterausschreibung heißt es beispielsweise "Competitors shall present...". Der Begriff "competitor" (=Teilnehmer) bezieht sich insoweit auf alle teilnehmenden Personen (vgl. WR Einleitung "Begriffsbestimmungen"). Wenn man dies so verwendet, muss jede Person einzeln das Formular unterschreiben.

    Eine Frage, die sich daran anschließt und an der sich die Geister scheiden, ist, ob eine Zustimmung im Rahmen der Meldung über manage2sail ausreichend ist oder die Übersendung des ausgefüllten Formulars per Mail bzw. die Unterschrift vor Ort erforderlich sind. Auch dies ist eine rechtliche Frage, die jeder Veranstalter für sich selbst entscheiden muss. Auf der sicheren Seite dürfte man zweifellos sein, wenn man sich das Formular bei der Registrierung von jeder mitsegelnden Person unterschreiben lässt. Allerdings scheuen einige Veranstalter diesen Aufwand.


    Die nächste Frage ist natürlich, ob der Inhalt des Haftungsausschlusses rechtlich überhaupt wirksam ist. Insoweit stellen sich haftungs- und AGB-rechtliche Fragen, die z.T. gar nicht so trivial sind. Nach meiner Rechtsauffassung ist der Textbaustein des DSV an der einen oder anderen Stelle nicht über jeden Zweifel erhaben. (Eine Diskussion darüber würde aber wohl zum einen an deiner eigentlichen Frage vorbeigehen und zum anderen an hier den Rahmen sprengen.) Daher nochmals: auch insoweit ist ein Verein natürlich nicht an den DSV Vorschlag gebunden und die Verantwortlichen tun gut daran, diesen kritisch zu prüfen.


    Abschließend noch drei Sätze zu deiner Frage, wie Teilnehmer verpflichtet werden können, den Haftungsausschluss zu unterschreiben, bzw. wie zu verfahren ist, wenn der Haftungsausschluss nicht unterschrieben wird: Wenn die Ausschreibung verlangt, dass jeder Teilnehmer bei der Registrierung ein unterschriebenes Formular vorlegt, ein Teilnehmer dies jedoch nicht tut, empfehle ich, gemäß WR 76.1 vor dem Start der ersten Wettfahrt die Meldung des betreffenden Bootes zurückweisen oder den Teilnehmern auszuschließen.


    Konnte ich deine Fragen damit einigermaßen beantworten?


    Gruß

    Finn

  • Herzlichen Dank für den Kommentar, jede Meinung hilft. Das Prinzip: "Viel hilft viel" scheint mir in diesem Zusammenhang sinnvoll. Dein Kommentar bestätigt mich in der Ansicht, dass die WR hier nicht weiterhelfen. Dies bestätigen im Übrigen auch etliche international tätige Wettfahrtoffizielle im Forum of racingrulesofsailing.org. Umso mehr sehe ich hier jedoch den DSV gefordert, den Segelvereinen valide Musterdokumente zur Verfügung zu stellen. Nicht jeder Verein hat einen Juristen im Vorstand. In U.K. werden übrigens teilweise exotische Mittel eingesetzt, um die Haftung zu begrenzen: alle Teilnehmer einer Regatta werden für die Dauer der Veranstaltung Clubmitglieder, womit sich die Haftung deutlich verschiebt. Ist jedoch kein Modell für mich oder den DSC.

    Da Manage 2 Sail mittlerweile das dominierende System für Regatten zu sein scheint und da der DSV die papierlose Regatta forciert, würde es mich freuen, wenn Manage 2 Sail endlich die passenden Tools zur Verfügung stellen würde. Bisher lässt sich lediglich ein Disclaimer für den Steuermann erzeugen, den Rest bastle ich mir selbst.

    Servus

    Tom

  • Die WR können insoweit gar nicht weiterhelfen, weil sie dafür viel zu allgemein gefasst sind.


    Ich möchte den Kollegen auf racingrulesofsailing nicht zu nahe treten, aber zum einen werden die allermeisten Themen dort aus us-amerikanischer Sicht diskutiert. Zum anderen ist die fachlicher Kompetenz vieler Akteure dort ebenfalls kritisch zu hinterfragen... Im Ergebnis sind daher alle Aussagen, die dort zu Themen mit rechtlichem Einschlag getroffen werden, mit allergrößter Vorsicht zu genießen.


    Für viele Vereine scheint es der einfachste Weg zu sein, nach dem DSV zu rufen und die Bereitstellung einer mundgerechten Lösung zu verlangen. Dies wird so jedoch nicht möglich sein. Aufgrund der unterschiedlichen Eigenarten von Veranstaltungen (Jollenregatten, Offshore, Offshore Einhand usw.) ergeben sich letzt auch unterschiedliche Haftungsfragen, die jeder Veranstalter selbst beurteilen und eine Risikoprognose treffen muss. Das kann der DSV nicht für alle Mitgliedsvereine und Veranstaltungsformen leisten (zumal die Vereine ja teilweise auch unterschiedlich versichert sind - auch dies ist ggf. zu beachten).

    Gerade die von dir angesprochene "papierlose Regatta" kann in letzter Konsequenz zu Beweisproblemen für den Veranstalter hinsichtlich der Zustimmung durch die Teilnehmer führen, da elektronisch qualifizierte Signaturen von den wenigsten genutzt werden. Ein m.E. vertretbarer Mittelweg ist es, sich die ausgefüllten Formulare vorab per Mail an eine eigene Mailadresse des Vereins zuschicken zu lassen (z.B. haftung@verein.de). Dafür müssen dann das entsprechende Formular auf manage2sail bereitgestellt und der Passus in der Ausschreibung, der aktuell eine Vorlage bei der Registrierung vorsieht, entsprechend angepasst haben.


    Die Musterdokumente, die der DSV aktuell zur Verfügung stellt, sind augenscheinlich auf Inshore Regatten mit Jollen und Kielbooten zugeschnitten. Meine Aussage, dass diese einige rechtliche Schwachpunkte aufweisen, ist meine persönliche Rechtsauffassung. Andere Personen mögen dies anders beurteilen;-) Aber es ist gut, wenn diese Thematik in den Vereinen erkannt und kritisch hinterfragt wird (ggf. unter Beteiligung der jeweiligen Versicherung).

    Ohne Frage hat der Service des DSV in dieser Hinsicht noch gewaltig Luft nach oben, aber die Letztverantwortung verbleibt immer bei dem jeweiligen Veranstalter selbst.